
Der Bundeseinheitliche MedikationsplanLaut Weltgesundheitsorganisation sind etwa zehn Prozent aller Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelereignisse zurückzuführen. In Deutschland sind es nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte etwa 500.000 jährlich. Die Risiken für Patienten sind dabei besonders hoch, wenn mehrere Ärzte am Behandlungsprozess beteiligt sind, die Medikation geändert wird oder wenn zwischen ambulantem und stationärem Aufenthalt gewechselt wird. ![]()
Ziel des MedikationsplansDer Bundeseinheitliche Medikationsplan, auch eMedikationsplan, soll in einheitlich standardisierter Form umfassend, übersichtlich und für den Patienten verständlich die aktuelle Medikation abbilden. So soll ein wiedererkennbarer Einnahmeplan entstehen, der den Patienten in der richtigen Anwendung seiner Medikation unterstützt und einen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leistet. Gleichzeitig sind Ärzte und Apotheker lückenlos über die gesamte Medikation der Patienten informiert. Dokumentation des MedikationsplansDer Medikationsplan enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Empfänger des MedikationsplansGemäß § 31a Sozialgesetzbuch (SGB) hat ab 1. Oktober 2016 jeder gesetzlich versicherte Patient, der täglich mehr als drei verschiedene Medikamente einnimmt, Anspruch auf einen strukturierten, papierbasierten Medikationsplan. Über die Strukturierung und inhaltliche Ausgestaltung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband verständigt – ebenso wie über die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zur Weiterentwicklung. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über den Anspruch auf einen BMP zu informieren. Bestandteil des BMP ist ein 2D-Barcode, in dem alle Daten und patientenbezogenen Informationen gespeichert sind. Dieser wird durch geeignete Barcodescanner eingelesen und kann bei Änderungen des Medikationsplans sofort aktualisiert und neu gedruckt werden. EntlassmanagementAb dem 01. Juli 2017 müssen alle deutschen Krankenhäuser bei der Entlassung von Patienten laut § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch V (SBG) nach bundesweit verbindlichen Standards arbeiten. So soll sichergestellt werden, dass jeder Patient eine bedarfsgerechte Anschlussversorgung nach individuellen Erfordernissen erhält. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen, wie beispielsweise der Entlassbrief mit Diagnose, der Entlassungsbefund und der eMedikationsplan. Hintergrund des standardisierten Entlassmanagements ist die Schließung von Versorgungslücken nach voll- oder teilstationärer Behandlung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen wie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und verschiedene Therapiemaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen und eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen. Geeignete BarcodescannerSteigt die Anzahl der einzunehmenden Medikamente, müssen auch mehr Informationen im 2D-Matrixcode sauber gedruckt werden. Nicht alle Barcodescanner können die Informationen dann noch einwandfrei auslesen. Führende AIS-/PVS-Anbieter haben daher für die Anwendung eMedikationsplan diverse Scanner unterschiedlicher Hersteller getestet. Hier finden Sie eine Übersicht der empfohlenen Scannermodelle: | ||||
|